Diese Servicebedingungen werden angewendet auf Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Genossenschaften sowie Institutionen öffentlichen Rechts.
Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 01. Januar 2026;
1.1 Diese Servicebedingungen gelten für sämtliche derzeitigen und künftigen Verträge und Vertragsbeziehungen (Aufträge) der Infinithings Development UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden “Auftragnehmer” genannt) mit Unternehmen, sowie personen öffentlichen Rechts (im folgenden “Auftraggeber/Kunde” genannt) in den Bereichen Entwicklung, Programmierung, Vermarktung und Verkauf individuell zugeschnittener Software auf Kundenanfrage sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen wie Beratung, Schulung und Support in Bezug auf die erstellte Software, Übernahme von Projekten im Bereich der Softwareentwicklung und -anpassung für Unternehmen, inklusive Analyse, Konzeption, Implementierung und Wartung von Softwarelösungen, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Systemadministration, einschließlich Einrichtung, Überwachung, Wartung und Optimierung von IT-Systemen und Netzwerken sowie Beratung von Kunden hinsichtlich IT-Infrastruktur und Sicherheit sowie alle im Zusammenhang mit allen vorgenannten Zwecken stehende Tätigkeiten.
1.2 Der Auftragnehmer beschafft grundsätzlich nach Absprache mit dem Auftraggeber und im Rahmen des Auftrags Hard- und Software. Die Beschaffungskosten sind im Voraus vom Auftraggeber zu begleichen. Der anfallende Zeitaufwand für die Beschaffung wird gesondert vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Transport-und Versandkosten sowie weitere mögliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1.3 Der Auftragnehmer hat seinen Sitz in Berlin. Er ist postalisch zu erreichen unter der Adresse c/o Stefan Pawlowski, Kokoschkastraße 2, 12627 Berlin. Die Geschäftsführer sind Herr Tobias Petrich und Herr Stefan Pawlowski.
1.4 Die vorliegenden AGB (Stand 01.01.2026) gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden. Alle Dienstleistungen werden ausschließlich B2B angeboten. Die AGB können vom Auftragnehmer jederzeit ergänzt oder korrigiert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern und Geschäftspartnern werden grundsätzlich nicht anerkannt.
1.5 Veränderte AGB werden in neuester Fassung vom Auftragnehmer unter der URL https://infinithings.de/tos veröffentlicht.
1.6 Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zugestimmt hat und sie in schriftlicher Form festgehalten und unterschrieben wurden. Dies gilt auch dann, wenn diese Regelung außer Kraft gesetzt werden soll.
2.1 Mit Annahme eines Vertragsangebots erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den Bedingungen des Auftragnehmers und der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterschrift rechtswirksam und verbindlich zustande. Beide Vertragsseiten haben die Vertragsbedingungen genauestens einzuhalten.
2.2 Mögliche Änderungen oder Änderungswünsche des Auftrags, auch nachträglicher Natur, sind dem Vertragspartner jeweils schriftlich mitzuteilen.
2.3 Art, Umfang, sowie die Bestimmungen der Ausführung und Zusammenarbeit werden soweit möglich in einem gesonderten Werk-/Dienstvertrag geregelt.
2.4 Der Auftraggeber hat grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Der Auftragnehmer kann in einzelnen Fällen aus Kulanz ein Widerrufsrecht einräumen. Dies muss im Einzelfall schriftlich vereinbart werden und wird nur ausnahmsweise gewährt.
2.5 Durch den Widerruf wird das Vertragsverhältnis gegenstandslos. Durch den Widerruf sind sämtliche vorher geleisteten Beträge, Zahlungen oder Leistungen zurückzuerstatten. Bereits erbrachte und abgenommene Teilleistungen sind hiervon ausgenommen.
2.6 Ein Widerruf ist nicht statthaft, wenn bereits Software versiegelt geliefert wurde und der Auftraggeber das Siegel entfernt hat. Ferner ist der Widerruf unzulässig, wenn der Auftraggeber das Produkt oder die Leistung bereits in Gebrauch genommen hat. Dies gilt auch, wenn es sich um digitale Inhalte handelt, die nicht auf einen physischen Datenträger geliefert werden und der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Download vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Bei gebrauchten Produkten scheidet ein Widerruf grundsätzlich aus.
2.7 Der Auftraggeber hat in bestimmten Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Rücktritt ist z.B. bei schwerwiegenden Mängeln oder Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen in Einzelfällen möglich. In einem solchen Fall muss der Rücktritt spätestens 7 Tage nach Feststellung der Mängel in schriftlicher Form erfolgen. Der Rücktritt hat dann zur Folge, dass die mangelbehafteten Leistungen rückabgewickelt werden.
2.8 Ist der Rücktritt unberechtigt und hat der Auftragnehmer dadurch einen wirtschaftlichen Schaden, ist er berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
2.9 Vom Auftragnehmer dem Auftraggeber im Vorfeld eines Auftrags bzw. späteren Vertragsabschlusses überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind ausschließlich geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen. Für den Fall des Verstoßes behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatz vor.
3.1 Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Basis dafür sind die vorher durchgeführten Projektbesprechungen sowie mögliche gemeinsam entwickelte Konzepte oder Vorschläge und Wünsche jeweils einer Vertragspartei. Der Auftragnehmer entwickelt Software und andere Leistungen gemäß einem abgestimmten Pflichtenheft, das den Arbeitsprozess in einzelne Schritte (Meilensteine) unterteilt. Der Auftragnehmer ist frei darin, Vorschläge zu machen und Konzepte vorzuschlagen und nach branchenüblichen Gesichtspunkten optimal und kreativ auszuführen. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach Treu und Glauben sowie den Grundsätzen der ordnungsgemäßen branchenüblichen Berufsausübung.
3.2 Die Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber je nach Vereinbarung digital und in Form von Softwareartefakten, Softwarequellcode und/oder digitaler Dokumentation zur Verfügung gestellt. Falls keine gesonderte Vereinbarung im Rahmen des Vertragsverhältnisses getroffen wird, entscheidet der Auftragnehmer unter Einbeziehung der Wünsche des Auftraggebers über die verhältnismäßige Übergabeform der Arbeitsergebnisse.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Absprache Fremdleistungen zu beauftragen sowie Subunternehmer oder Mitarbeiter einzustellen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dabei werden branchenübliche Maßstäbe zugrunde gelegt und berücksichtigt. Beachten Sie hierzu auch Abschnitt 10. Der Auftragnehmer betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung.
3.4 Neben- und Zusatzabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen wurden.
4.1 Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßig wiederkehrende Leistungen monatlich abrechnen. Einzelne Arbeitsschritte (Meilensteine) werden nach Absprache jeweils einzeln in Rechnung gestellt und sind einzeln und gesondert zu vergüten.
4.2 Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
4.3 Erbrachte Dienstleistungen werden werktags von 8-17 Uhr zum Standardsatz berechnet. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.
4.4 Sofern Leistungen außerhalb des in 4.3 angegebenen Zeitraums erbracht wurden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Stundensätze nach ausdrücklicher Absprache mit dem Auftraggeber mit folgenden Zuschlägen zu versehen:
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers erfolgen 2 schriftliche Mahnungen durch den Auftragnehmer. Sollte auch danach keine Zahlung erfolgt sein, behält sich der Auftragnehmer die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens vor.
4.5 Sofern Leistungen außerhalb des oben angegebenen Rahmens erfolgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, erhöhte Kosten nach entsprechender Mitteilung an den Kunden in Rechnung zu stellen, soweit bei der Auftragsdurchführung sowie Materialbeschaffung unvorhergesehene Preiserhöhungen erfolgt sind.
4.6 Sämtliche Leistungen, Lieferungen sowie Produkte bleiben Eigentum des Auftragnehmers soweit und bis keine vollständige Zahlung der Vertragssumme erfolgt ist.
5.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in schriftlicher Form zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält, sowie der Auftraggeber seine Mitwirkungsverpflichtung erfüllt hat. Bei den Terminen handelt es sich zunächst um Zieltermine, die ggfs. nach Absprache korrigiert werden können.
5.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung o.ä., die Einhaltung des vereinbarten Termins beeinträchtigt ("Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase.
6.1 Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
6.3 Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur schriftlich wirksam.
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Auftragsdurchführung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen und, falls erforderlich, die Ermöglichung eines Remotezugangs auf das Kundensystem.
7.2 Der Auftraggeber stellt zudem sicher, dass jederzeit fachkundiges Personal zur Unterstützung und zur Beantwortung von Fragen bereitsteht. Bei speziellen Sicherheitsanforderungen im Betrieb des Auftraggebers weist der Auftraggeber den Auftragnehmer darauf hin.
8.1 Die ordnungsgemäße Wahrung der Informationssicherheit obliegt dem Auftraggeber, soweit entsprechende Leistungen des Auftragnehmers nicht vertraglich vereinbart sind. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme sowie der darauf gespeicherten Daten. Der Auftragnehmer garantiert auf seiner Seite absolute Vertraulichkeit im Hinblick auf Daten und andere Geschäftsvorgänge des Auftraggebers. Mögliche, bei ihm gespeicherte Kundendaten werden innerhalb einer Frist von 90 Tagen gelöscht. In der Regel übernimmt der Auftragnehmer kein Service Level Agreement (SLA) und keine Betriebsverantwortung. Beide Leistungen können im Einzelfall vom Auftraggeber dazu gebucht werden.
9.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte heranzuziehen. Der Auftragnehmer gewährleistet in diesem Fall weiterhin die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber. Eine Haftung des Auftragnehmers für Dritte scheidet aus.
10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, sofern dies für den Auftraggeber keine nachteiligen Auswirkungen hat.
11.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber beachten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichten ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
12.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine unverzügliche schriftliche Rüge des Auftraggebers, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Mangels. Der Auftraggeber ist verpflichtet Leistungen und Produkte unverzüglich nach Erhalt oder Freischaltung auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen und etwa auftretende Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
12.2 Bei neuen Produkten beträgt die Pflicht zur Mängelbeseitigung 1 Jahr. Bei gebrauchten Waren ist diese ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Programms bestehenden Softwarekomponenten des Auftraggebers. Nachträgliche Aktualisierungen/Updates der vom Auftraggeber genutzten Software führen nicht zu einer Nachbesserungspflicht des Auftragnehmers.
12.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängert sich nicht und beginnt auch nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, es sei denn der Auftragnehmer hat den Mangel ausdrücklich anerkannt.
12.4 Erklärt der Auftraggeber keine Abnahme und tätigt auch keine Mängelrüge, so gilt die Leistung nach 10 Tagen als abgenommen.
12.5 Gelingt es dem Auftragnehmer im Falle von Mängeln nicht, die vertragsgemäße Leistungserbringung aus von ihm zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist zu gewährleisten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen.
12.6 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.1 Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen (Kardinalpflichten).
13.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
13.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der Auftragnehmer ergreift seinerseits alle verhältnismäßigen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Eine Haftung für Schäden durch Abfluss oder Vernichtung von Daten wird darüber hinaus ausgeschlossen.
13.4 Der Auftraggeber garantiert für den Rechtebestand an bereits bei ihm vorhandenen Dateien, Konzepten etc., die vom Auftragnehmer bearbeitet werden sollen. Der Auftragnehmer garantiert seinerseits bei der Entwicklung und Beschaffung mögliche Fremdrechte (z.B. Urheberrechte) Dritter einzuholen oder zu respektieren, hilfsweise auf mögliche Rechte Dritter innerhalb des Arbeitsprozesses hinzuweisen.
13.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung/Abnahme der Software.
14.1 Als höhere Gewalt gelten Umstände, die durch gewöhnliche Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen (Verbote), Gesetzesänderungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
14.2 Wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt länger als acht Wochen unmöglich ist, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
15.1 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen Leistungen frei, vorausgesetzt, der Kunde hat die Leistungen nicht vorsätzlich vertragswidrig genutzt.
15.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls ihm gegenüber Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
16.1 Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber das einfache, übertragbare Recht, die überlassene Software im vertraglich festgelegten Umfang zu nutzen. Er wird bei Verwendung der Produkte den Auftragnehmer jeweils in branchenüblicher Form nennen oder auf den Auftragnehmer hinweisen.
16.2 Eine über diesen Rahmen hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf in Einzelfällen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
16.3 Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, behält der Auftragnehmer an den erstellten Werken und Leistungen ein unbeschränktes Weiterverwendungsrecht.
17.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Passwörter und Zugangsdaten sicher zu verwahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
17.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur berechtigte Mitarbeiter die Administrationsrechte für die genutzten IT-Systeme haben.
18.1 Der Auftraggeber darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen.
18.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, sofern dem Auftraggeber daraus keine Nachteile entstehen.
19.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
19.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
19.3 Der Auftragnehmer hat seinen Sitz in Berlin. Es gilt deutsches Recht. Der Geschäftsverkehr findet in deutscher oder englischer Sprache statt. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
19.4 Der Auftraggeber bestätigt die vorliegenden AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich vollumfänglich damit einverstanden.